Gesetzesnamen sind immer fürchterlich lang und kompliziert, weil der Gesetzgeber versucht, möglichst viele inhaltliche Aspekte schon im Namen ersichtlich zu machen. Schauen wir obiges Gesetz an, dann scheint damit also eine Verbesserung der Krankenhausversorgung angestrebt zu werden. Schaut man sich den Inhalt des Referentenentwurfs an, dann ist das wohl eher ein Krankenhauskonzentrations- bzw. -effizienzsteigerungsgesetz. Und nach den Zielen dieses Gesetzes befragt, könnte man durchaus auch den Namen Krankenhausfinanzierbarkeitsgesetz verwenden.
Was bedeutet aber nun die Umsetzung für Sachsen-Anhalt und seine Krankenhäuser? Die Leistungsgruppen nach NRW-Vorbild werden kommen und mit Qualitätsanforderungen, Mindestmengen und subsidiär erforderlichen Fachrichtungen flankiert werden. Allein das Thema Mindestmengen birgt jedoch schon ein großes Problempotenzial für ein bevölkerungsarmes Flächenland wie Sachsen-Anhalt. Wenn da in der überwiegend hochschulmedizinisch ausgerichteten und metropolendominierten Regierungskommission Mindestbehandlungszahlen und Erreichbarkeitsfristen ersonnen werden, die in ländlich geprägten Versorgungsstrukturen einfach nicht realistisch sind, würde deren stringente Umsetzung zu einer Verschlechterung der Versorgung führen, was ja nun dem namentlichen Ansinnen des Gesetzes konträr gegenüberstünde. Man kann nur hoffen, dass das Land im Rahmen der Krankenhausplanung die Umsetzung dieses Gesetzes mit Augenmaß, Realitätssinn und unter Einbeziehung der vorhandenen ärztlichen Kompetenz betreibt. Noch vollkommen ungeklärt ist dabei, inwieweit diesbezügliche Bundesgesetze in die „Länderhoheit“ der Krankenhausplanung reinregieren dürfen? Aus meiner Sicht sind die Gesundheitsminister sehr klug beraten, sich die Planungshoheit für „ihre“ Krankenhauslandschaft nicht aus der Hand nehmen zu lassen. Sachsen-Anhalt hat in den letzten Jahren schon kontinuierlich zentralisiert und konzentriert, so dass die aktuell vorhersehbaren Auswirkungen der „Lauterbachschen“ Reform für unsere Krankenhauslandschaft gar nicht so umfangreich sind. Dass hochkomplexe elektive Eingriffe im Sinne der Versorgungsqualität an wenigen Standorten konzentriert werden müssen, ist unstrittig. Die große Herausforderung für unser Land besteht aber darin, einen guten Mix aus Wohnortnähe und Qualität zu kreieren und eine suffiziente Notfallversorgung 24/7 flächendeckend wohnortnah sicherzustellen. Dazu müssen alle Beteiligten im Sinne der bestmöglichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zusammenarbeiten. Wir als Ärztinnen und Ärzte stehen dafür jederzeit mit unserem Wissen, unserer Erfahrung und unserem Verantwortungsbewusstsein für die uns anvertrauten Patientinnen und Patienten zur Verfügung.
Ihr Henning Böhme
Vorstandsmitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt